Mindestabstände der Stäbe
Abbildung aus DIN-EN-1995-1-1/NA, Bild NA.20 (Bearbeitet)
Nachweis Stahlstab unter Zugbeanspruchung
Block A – Zugtragfähigkeit Stahlstab
Basis- und Hilfswerte (werden später automatisch gefüllt).
Platzhalter für Formeln und Zahlenwerte.
Block B – Klebfuge / Holz
Basis- und Hilfswerte (werden später automatisch gefüllt).
Platzhalter für Formeln und Zahlenwerte.
Bemessungswiderstand Ft,Rd
Einzelnachweis (pro Stab) – wird später automatisch berechnet.
Platzhalter für Formel / Ergebnis
– kN
Gesamter Widerstand der Verbindung (n Stäbe) – wird später automatisch berechnet.
Platzhalter für Formel / Ergebnis
– kN
Platzhalter für den eigentlichen Zugnachweis (Verhältnis Ft,d / Ft,Rd mit Ampelfarbe).
Nachweis des Holzquerschnitts unter Zugbeanspruchung
Nachweis Blockscherversagen
Nachweis Stahlstab unter Druckbeanspruchung
Der Bemessungswert der Beanspruchbarkeit von eingeklebten Gewindestangen bei einer Druckbeanspruchung \( F_{\mathrm{ax,Rd}} \) ist der kleinere Wert aus dem Widerstand gegen das
Hineindrücken der Gewindestangen in das Holzbauteil \( F_{\mathrm{ax,d}} \) und dem Widerstand der Gewindestangen gegen Knicken \( N_{\mathrm{pl,d}} \).
Bauausführung
- Die Ausführung der eingeklebten Gewindestangen hat entsprechend der Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z 9.1-791 zu erfolgen.
Weitere Regelungen finden sich in Abschnitt 7.2 der DIN EN 1995-1-1:2013-08 und dem Nationalen Anhang, insbesondere Abschnitt NCI NA.11.2.3.
- Betriebe, die Stahlstäbe in tragende Holzbauteile nach dieser allgemeinen Bauartgenehmigung
einkleben, müssen im Besitz einer Bescheinigung über die Eignung zum Einkleben
von Gewindestangen in tragende Holzbauteile gemäß DIN 1052-10, Abschnitt 5 sein.
- Die mit der Ausführung betrauten Personen müssen über die Bestimmungen dieser allgemeinen
Bauartgenehmigung sowie über alle für eine einwandfreie Herstellung der Verbindung sowie
deren Anwendung erforderlichen weiteren Einzelheiten unterrichtet sein. Zu dieser Unterrichtung
ist der Antragsteller der allgemeinen Bauartgenehmigung verpflichtet.
- Die bauausführende Firma hat zur Bestätigung der Übereinstimmung der Bauart mit der
allgemeinen Bauartgenehmigung eine Übereinstimmungserklärung gemäß §§ 16 a Abs. 5
i. V. m. 21 Abs. 2 Musterbauordnung (MBO) abzugeben.
Haftungsausschluss / Hinweis zur Nutzung
Dieses Bemessungsprogramm stellt ein Hilfsmittel dar und ersetzt keine eigenverantwortliche statische
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